Allgemeine Geschäftsbedingungen für Recruiting-Dienstleistungen mit eigenem Bewerberpool. AGB Version: 01.04.2026.
§ 1 Geltungsbereich und Unternehmensstruktur
Die Impuls 1 GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hannover unter HRB 212505, mit Sitz in der Haeckelstr. 11, 30173 Hannover, Deutschland (nachfolgend „Auftragnehmer"), betreibt Recruiting-Dienstleistungen. Der Auftragnehmer betreibt einen eigenen, zentral verwalteten Bewerberpool unter der Bezeichnung „Impuls 1 Bewerberpool". Vertragspartner des Auftraggebers ist ausschließlich die Impuls 1 GmbH, wie im jeweiligen Kooperationsvertrag benannt. Diese AGB gelten ausschließlich für Unternehmer (§ 14 BGB), juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Abweichende AGB des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich vereinbart.
§ 2 Vertragsgegenstand – Recruiting und Bewerberpool
Gegenstand des Vertrags ist die Erbringung von Recruiting-Dienstleistungen durch den Auftragnehmer, insbesondere der Aufbau und die Verwaltung des Impuls 1 Bewerberpools, die Identifikation, Ansprache und Qualifizierung von Kandidaten, die Vorstellung geeigneter Kandidaten beim Auftraggeber sowie die Begleitung des Bewerbungsprozesses. Der Auftragnehmer betreibt einen zentralen Bewerberpool; alle qualifizierten Bewerber können dem Auftraggeber exklusiv vorgestellt werden. Der Vertrag ist ein Dienstvertrag (§ 611 BGB) ohne Erfolgsbeteiligung, vergütet über einen monatlichen Retainer.
§ 3 Exklusivität von Bewerbern
Jeder vorgestellte Bewerber wird dem Auftraggeber exklusiv zugeordnet. Die Exklusivität gilt ab der Vorstellung, solange keine ausdrückliche Absage erfolgt und der Status im Bewerbungsprozess innerhalb von 6 Wochen mindestens einmal aktualisiert wird. Wird der Bewerbungsstatus über 6 Wochen nicht verändert, endet die Exklusivität automatisch; der Bewerber kann dann anderen Kunden des Auftragnehmers vorgeschlagen werden. Wird ein Bewerber eingestellt (maßgeblich: beidseitig unterzeichneter Arbeitsvertrag), erfolgt keine weitere Vorstellung bei anderen Kunden – dauerhaft, unabhängig vom Ablauf der 6 Wochen.
§ 4 Impuls 1 Bewerberpool
Bewerber, die abgesagt oder als ungeeignet eingestuft wurden, dürfen in den Impuls 1 Bewerberpool aufgenommen und anderen Kunden vorgeschlagen werden. Bewerber werden nicht parallel mehreren Kunden angeboten, solange Exklusivität gemäß § 3 besteht.
§ 5 Vergütung
Vergütet wird ausschließlich monatlich im Retainer, wie im Kooperationsvertrag vereinbart. Alle Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Fälligkeit zu begleichen. Bei Zahlungsverzug kann der Auftragnehmer Leistungen aussetzen.
§ 6 Mitwirkungspflichten
Der Auftraggeber verpflichtet sich zur aktiven Mitwirkung, insbesondere zur Bereitstellung aller positionsrelevanten Informationen, zur zeitnahen Rückmeldung zu vorgestellten Bewerbern, zur Pflege des Bewerberstatus im Impuls 1 Kandidatenportal sowie zur Durchführung strukturierter Auswahlprozesse. Keine Rückmeldung innerhalb von 14 Tagen erlaubt dem Auftragnehmer, den Bewerber als „inaktiv" zu kennzeichnen. Verletzung der Mitwirkungspflichten kann den Anspruch auf Garantien entfallen lassen.
§ 7 Laufzeit und Kündigung
Die Laufzeit wird im Kooperationsvertrag vereinbart. Kündigungen bedürfen der Schriftform.
§ 8 Garantie (Bewerbungs- und Einstellungs-Garantie)
A. Bewerbungs-Garantie (Geld-zurück-Garantie): Sofern vereinbart, garantiert der Auftragnehmer eine bestimmte Anzahl qualifizierter Bewerbungen innerhalb eines festgelegten Zeitraums. Wird das Ziel trotz vollständiger Mitwirkung nicht erreicht, hat der Auftraggeber Anspruch auf eine Rückzahlung der gezahlten Gebühr oder eine kostenfreie Verlängerung bis Zielerreichung. Die genaue Regelung ist im Angebot dargestellt, da sie von der Zielgruppe abhängt.
B. Einstellungs-Garantie (Mindestanzahl Einstellungen):Sofern vereinbart, garantiert der Auftragnehmer eine Mindestanzahl an Einstellungen innerhalb des festgelegten Zeitraums. Wird die Mindestanzahl nicht erreicht, verpflichtet sich der Auftragnehmer, kostenfrei weiterzuarbeiten, bis die Zahl erreicht ist. Eine Einstellung gilt bei beidseitig unterzeichnetem Arbeitsvertrag.
C. Voraussetzungen der Garantien: Garantien gelten nur bei vollständiger Mitwirkung und Einhaltung empfohlener Recruiting-Prozesse. Bei schwerwiegender Verletzung der Mitwirkungspflicht entfällt der Garantieanspruch. Der Garantiezeitraum beginnt ab dem sogenannten Vertiefungsgespräch. In diesem Meeting geht der Auftraggeber mit seinem Kundenbetreuer der Impuls 1 GmbH das Arbeitgeberangebot durch, mit welchem die Recruiter der Impuls 1 GmbH die Kandidaten vom Auftraggeber überzeugen können.
§ 9 Datenschutz und Vertraulichkeit
Die Verarbeitung der Bewerberdaten erfolgt gemäß DSGVO, BDSG und entsprechenden nationalen Datenschutzgesetzen in Österreich und der Schweiz. Auftragnehmer und Auftraggeber schließen einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) ab. Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt für 1 Jahr nach Vertragsende.
§ 10 Haftung
Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach gesetzlichen Bestimmungen. Sonstige Haftung ist auf vorhersehbare Schäden beschränkt. Keine Haftung für die tatsächliche Dauer des Arbeitsverhältnisses oder wirtschaftliche Eignung eines Bewerbers.
§ 11 Referenznennung
Der Auftraggeber räumt der Impuls 1 GmbH das Recht ein, Logos, Fotos, Videos und Ergebnisse für Referenzen zu nutzen. Widerruf ist aus wichtigem Grund möglich.
§ 12 Schlussbestimmungen
Schriftform gilt für alle Änderungen/Ergänzungen (§ 126b BGB). Aufrechnung nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen. Anwendbares Recht: Deutschland, unter Berücksichtigung grenzüberschreitender Aspekte für Österreich und die Schweiz. Gerichtsstand: Hannover; die Impuls 1 GmbH kann Ansprüche auch am Sitz des Auftraggebers geltend machen. Vertragssprache: Deutsch. Salvatorische Klausel: Unwirksame Bestimmungen werden durch wirtschaftlich Äquivalentes ersetzt.