Allgemeine Geschäftsbedingungen für Recruiting-Dienstleistungen mit eigenem Bewerberpool. AGB Version: 01.04.2026.
§ 1 Geltungsbereich und Unternehmensstruktur
Die Impuls 1 GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hannover unter HRB 212505, mit Sitz in der Haeckelstr. 11, 30173 Hannover, Deutschland (nachfolgend „Auftragnehmer“), betreibt Recruiting-Dienstleistungen. Der Auftragnehmer betreibt einen eigenen, zentral verwalteten Bewerberpool unter der Bezeichnung „Impuls 1 Bewerberpool“. Vertragspartner des Auftraggebers ist ausschließlich die Impuls 1 GmbH, wie im jeweiligen Kooperationsvertrag benannt. Diese AGB gelten ausschließlich für Unternehmer (§ 14 BGB), juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Abweichende AGB des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich vereinbart.
§ 2 Vertragsgegenstand – Recruiting und Bewerberpool
Gegenstand des Vertrags ist die Erbringung von Recruiting-Dienstleistungen durch den Auftragnehmer, insbesondere der Aufbau und die Verwaltung des Impuls 1 Bewerberpools, die Identifikation, Ansprache und Qualifizierung von Kandidaten, die Vorstellung geeigneter Kandidaten beim Auftraggeber sowie die Begleitung des Bewerbungsprozesses. Der Auftragnehmer betreibt einen zentralen Bewerberpool; alle qualifizierten Bewerber können dem Auftraggeber exklusiv vorgestellt werden. Der Vertrag ist ein Dienstvertrag (§ 611 BGB) ohne Erfolgsbeteiligung, vergütet über einen monatlichen Retainer.
§ 3 Exklusivität von Bewerbern
Übermittelte Kandidaten sind dem Auftraggeber exklusiv zugeordnet, solange sie sich im Bewerbungsprozess befinden. Die Exklusivität verfällt, wenn der Auftraggeber den Status eines Kandidaten nicht innerhalb von 5 Werktagen aktualisiert und kein konkreter Folgeschritt mit einem festgelegten Datum vereinbart wurde. Wird ein Bewerber eingestellt – maßgeblich ist der beidseitig unterzeichnete Arbeitsvertrag –, bleibt die Exklusivität dauerhaft bestehen; eine Vorstellung bei anderen Kunden des Auftragnehmers erfolgt nicht.
§ 4 Impuls 1 Bewerberpool
Bewerber, die abgesagt oder als ungeeignet eingestuft wurden, dürfen in den Impuls 1 Bewerberpool aufgenommen und anderen Kunden vorgeschlagen werden. Bewerber werden nicht parallel mehreren Kunden angeboten, solange Exklusivität gemäß § 3 besteht.
§ 5 Vergütung
1. Die Vergütung der von Impuls 1 zu erbringenden Leistung wird in dem mit dem Auftraggeber geschlossenen Kooperationsvertrag schriftlich festgelegt.
2. Grundsätzlich sind sämtliche Preisangaben Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
3. Die vereinbarte Gebühr ist unverzüglich ab Rechnungsstellung zur Zahlung fällig, sofern nicht abweichend vereinbart.
4. Mit Ablauf einer Zahlungsfrist von 14 Tagen ab Fälligkeit kommt der Auftraggeber in Verzug, ohne dass es einer gesonderten Mahnung durch Impuls 1 bedarf. Im Falle des Verzugs werden Zinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. berechnet. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens wird vorbehalten.
5. Impuls 1 behält sich das Recht vor, im Falle eines Zahlungsverzugs die bestehenden Leistungen so lange anzuhalten, bis die offene Forderung beglichen ist. Ebenso behält sich Impuls 1 das Recht vor, nach eigenem Ermessen von dem Recht zur außerordentlichen Kündigung Gebrauch zu machen.
6. Der Auftraggeber kann die vereinbarte Vergütung ausschließlich auf unser angegebenes Konto überweisen: Zahlungsempfänger: Impuls 1 GmbH Bankverbindung: Commerzbank Hannover IBAN: DE 4525 0400 6608 6214 1900 BIC: COBADEFFXXX
7. Rechnungen der Impuls 1 GmbH werden in elektronischer Form als Datei-Anhang einer E-Mail im pdf-Format gestellt. Außerdem befindet sich in dieser Mail ein individueller Link, wo die Rechnung heruntergeladen werden kann.
8. Eine Rechnungsstellung per Post erfolgt nur, soweit sich beide Vertragsparteien auf diese Form der Rechnungsstellung im Rahmen des Kooperationsvertrags geeinigt haben und dies schriftlich festhalten.
§ 6 Mitwirkungspflichten
Der Auftraggeber verpflichtet sich zur aktiven Mitwirkung, insbesondere zur Bereitstellung aller positionsrelevanten Informationen, zur zeitnahen Rückmeldung zu vorgestellten Bewerbern, zur Pflege des Bewerberstatus im Impuls 1 Kandidatenportal sowie zur Durchführung strukturierter Auswahlprozesse. Erfolgt keine Rückmeldung innerhalb von 14 Tagen, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Bewerber als „inaktiv“ zu kennzeichnen. Die Verletzung von Mitwirkungspflichten kann den Anspruch auf Garantien gemäß § 8 entfallen lassen.
§ 7 Laufzeit und Kündigung
Die Laufzeit wird im Kooperationsvertrag vereinbart. Kündigungen bedürfen der Schriftform.
§ 8 Garantie (Bewerbungs- und Einstellungs-Garantie)
1. Bewerbungs-Garantie (Geld-zurück-Garantie): Sofern vereinbart, garantiert der Auftragnehmer eine bestimmte Anzahl qualifizierter Bewerbungen innerhalb eines festgelegten Zeitraums. Wird das Ziel trotz vollständiger Mitwirkung nicht erreicht, hat der Auftraggeber Anspruch auf eine Rückzahlung der gezahlten Gebühr oder eine kostenfreie Verlängerung bis zur Zielerreichung. Die genaue Regelung ergibt sich aus dem Angebot, da sie von der jeweiligen Zielgruppe abhängt.
2. Einstellungs-Garantie (Mindestanzahl Einstellungen):Sofern vereinbart, garantiert der Auftragnehmer eine Mindestanzahl an Einstellungen innerhalb des festgelegten Zeitraums. Wird die Mindestanzahl nicht erreicht, verpflichtet sich der Auftragnehmer, kostenfrei weiterzuarbeiten, bis die vereinbarte Zahl erreicht ist. Eine Einstellung gilt bei beidseitig unterzeichnetem Arbeitsvertrag als vollzogen. Voraussetzung für die Aufrechterhaltung der Einstellungsgarantie ist, dass der Auftraggeber den Bewerberstatus innerhalb von 5 Werktagen (Samstage ausgeschlossen) aktualisiert und dokumentiert. Verfällt die Einstellungsgarantie infolge einer Verletzung dieser Pflicht, bleiben alle übrigen Vertragsbestandteile – insbesondere Laufzeit, Kündigung, Zahlung und Kandidatengarantie – unberührt bestehen. Der Auftraggeber ist berechtigt, eine Verletzung der Einstellungsgarantie innerhalb von zwei Wochen nach Ablauf der Karenzzeit in Textform geltend zu machen.
3. Voraussetzungen der Garantien: Garantien gelten nur bei vollständiger Mitwirkung und Einhaltung empfohlener Recruiting-Prozesse. Bei schwerwiegender Verletzung der Mitwirkungspflicht entfällt der Garantieanspruch. Der Garantiezeitraum beginnt ab dem sogenannten Vertiefungsgespräch, in dem der Auftraggeber gemeinsam mit seinem Kundenbetreuer der Impuls 1 GmbH das Arbeitgeberangebot erarbeitet, auf dessen Grundlage die Recruiter des Auftragnehmers Kandidaten gewinnen.
§ 9 Datenschutz und Vertraulichkeit
Die Verarbeitung der Bewerberdaten erfolgt gemäß DSGVO, BDSG und entsprechenden nationalen Datenschutzgesetzen in Österreich und der Schweiz. Auftragnehmer und Auftraggeber schließen einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) ab. Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt für 1 Jahr nach Vertragsende.
§ 10 Haftung
Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach gesetzlichen Bestimmungen. Sonstige Haftung ist auf vorhersehbare Schäden beschränkt. Keine Haftung für die tatsächliche Dauer des Arbeitsverhältnisses oder wirtschaftliche Eignung eines Bewerbers.
§ 11 Referenznennung
Der Auftraggeber räumt der Impuls 1 GmbH das Recht ein, Logos, Fotos, Videos und Ergebnisse für Referenzen zu nutzen. Widerruf ist aus wichtigem Grund möglich.
§ 12 Schlussbestimmungen
Schriftform gilt für alle Änderungen und Ergänzungen (§ 126b BGB). Aufrechnung ist nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen zulässig. Anwendbares Recht: Deutschland, unter Berücksichtigung grenzüberschreitender Aspekte für Österreich und die Schweiz. Gerichtsstand: Hannover; die Impuls 1 GmbH kann Ansprüche auch am Sitz des Auftraggebers geltend machen. Vertragssprache: Deutsch. Salvatorische Klausel: Unwirksame Bestimmungen werden durch wirtschaftlich Äquivalentes ersetzt.
§ 13 Stornierungsgebühren
Bei Absage oder Verschiebung eines vereinbarten Drehtags (Media-Day) gelten folgende Regelungen: Vom Auftragnehmer im Voraus gebuchte und bezahlte Reisekosten (insbesondere Hotel- und Flugkosten) sind vom Auftraggeber in voller Höhe zu erstatten, unabhängig vom Zeitpunkt der Absage oder Verschiebung. Der Auftragnehmer weist ausdrücklich darauf hin, dass Flugbuchungen unmittelbar nach Terminbestätigung vorgenommen werden. Wird ein vereinbarter Drehtag nicht mindestens 7 volle Werktage vor dem geplanten Termin per E-Mail oder telefonisch abgesagt oder verschoben, ist ein Ausfallhonorar in Höhe von 50 % der vereinbarten Initiierungsgebühr fällig. Maßgeblich ist der Eingang der Absage beim Auftragnehmer.