Digital aufgeLADEN

Förderung für die Digitalisierung Deines Einzelhandelunternehmens

Digital aufgeLADEN

Förderung für die Digitalisierung Deines Einzelhandelunternehmens

Das Förderprogramm „Niedersachsen Digital aufgeLaden“

Ob Websites, Onlineshops oder auch Onlinemarketing-Kampagnen: Für alle Einzelhändler, die sich von jetzt an digital wettbewerbsfähig positionieren wollen, können ab sofort geförderte Beratungsdienstleistungen in Anspruch nehmen!

Mit dem Förderprogramm „Niedersachsen Digital aufgeLaden“ fördert das niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung Digitalisierungsberatungen für kleine und mittlere Einzelhandelsunternehmen durch autorisierte Beratungsunternehmen mit bis zu 2.500 Euro.

DEINE ANSPRECHPARTNER

HENDRIK SCHMIDT

GESCHÄFTSFÜHRER

NADINE HÖNSCHKER

CONTENTMANAGERIN

KLAJD SEJDARASI

PROJEKTMANAGER

ILJA IMMERMANN

PROJEKTMANAGER

DEINE ANSPRECHPARTNER

HENDRIK SCHMIDT

GESCHÄFTSFÜHRER

THORDIS KRUSCHKE

PROJEKTMANAGERIN

NADINE HÖNSCHKER

CONTENTMANAGERIN

KLAJD SEJDARASI

PROJEKTMANAGER

ILJA IMMERMANN

PROJEKTMANAGER

YASMINA KHRAIEF

ARTDIRECTOR

KOMPETENZEN

WEBSITES

Moderne Websites sind mittlerweile viel mehr als ein anschauliches Design eines Design-Layouts. Mithilfe zukunftsorientierter Technologien und hochwertiger digitaler Lösungen unterstützen wir Dich darin, nachhaltig überzeugend im Internet aufzutreten und vor allem sichtbar zu werden.

APP ENTWICKLUNG

Ob native App in iOS, Android oder sogar Windows, lieber doch hybrid oder eine PWA als Wahl für Dein App-Projekt? Wir unterstützen Dich in der Konzeption Deiner App, der Entwicklung und auch den Marketingmaßnahmen für Deine Applikation.

ONLINESHOPS

Der Trend zum Online-Shopping hält seit Corona noch mehr an – heutzutage kauft jeder online. Viele Kunden würden zwar bei ihrem bekannten Händler in ihrer Stadt kaufen und nicht anonym im Internet – aber oft überwiegt nun das Bedürfnis nach Sicherheit und auch Bequemlichkeit.

ONLINEMARKETING

Durch unseren Workshop wird die Kundengewinnung für Dich leicht gemacht. Wir zeigen Dir wie Du online Kunden und Anfragen generierst. Wir selbst sehen uns als Kundenlieferant für kleine und mittelständische Unternehmen durch moderne Onlinemarketingmaßnahmen.

Impuls 1 ist autorisierter Berater des  Förderprogramms „Niedersachsen Digital aufgeLaden“

Der Startschuss ist endlich gefallen! Das neue Förderprogramm vom Land Niedersachsen „Niedersachsen Digital aufgeLaden“, der Digitalagentur Niedersachsen, hat begonnen und wir sind dabei. Damit Du auf die sich ständig ändernden Marktbedingungen der Covid-19-Krise clever reagieren kannst, unterstützen wir Dich mit unserem Know-how und beraten Dich wie Dein Unternehmen das maximale Potenzial am digitalen Markt ausschöpft.

Bis zu 2.500 € für die Digitalisierung Deines Einzelhandelsunternehmens

Wir als Webagentur unterstützen Dich mit der Durchführung einer spezifischen Digitalisierungsberatung. Die Beratung umfasst eine individuelle Analyse der aktuellen Situation Deines Unternehmens sowie den Beratungsbedarf durch die Covid-19-Pandemie.

Durch die Konzeption von nachhaltigen Digitalisierungsstrategien können die Folgen der Pandemie langfristig abgefedert und Dein Unternehmen auch zukünftig wettbewerbsfähig aufgestellt werden.

Um dies zu ermöglichen, bietet das Förderprogramm Niedersachen Digital aufgeLaden eine Unterstützung von bis zu 2.500 €. Die Summe der Förderung wird zu 100 % vom Land Niedersachsen getragen und muss nicht zurückgezahlt werden.

Wir unterstützen bei der Antragsstellung

Einen Antrag kann jedes kleine bis mittelständige Einzelhandelsunternehmen (KMU) stellen, dass seinen Sitz und mindestens ein stationäres Geschäft in Niedersachsen hat. Natürlich unterstützen wir sie im gesamten Prozess und beantworten alle Fragen zur Antragstellung und Formalitäten.

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Auf einen Blick

Impuls 1 ist eine Internetagentur aus Hannover und tätig in den Bereichen Webdesign und Webentwicklung.
Wir sind auf die technische Umsetzung und Kommunikation für klein- und mittelständische Unternehmen und Einzelhändler spezialisiert.

Seit der Gründung im Jahr 2013 beschäftigt die Agentur heute global über 550 Experten.

Für ihr Konzept gewann Impuls1 im Juni 2020 die Auszeichnung als beste Web & App Entwicklung Agentur in Niedersachsen.

Über 450 fertiggestellte digitale Projekte in 6 Jahren und über 120 zufriedene Kunden zeigen, dass die Agentur einen wertvollen Beitrag zum digitalen Zeitalter leistet.

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Die Förderung auf einen Blick

  • Antragstellung durch autorisierte Beratungsunternehmen
  • Einzelhandelsunternehmen (KMU), welches vor dem 01.03.2020 gegründet worden sein muss mit Sitz und mindestens einem stationären Geschäft in Niedersachsen
  • Förderhöhe 100 % der förderfähigen Ausgaben bis zu einem Betrag von 2.500 Euro
  • Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt
  • Zuschussfähig sind das Beratungshonorar sowie Reisekosten, die mit der Beratung in Verbindung stehen
  • Die fachliche Beratung umfasst zwingend folgende Inhalte
  • …eine am Beratungsauftrag orientierte Analyse der Situation des Einzelhandelsunternehmens und der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Unternehmenstätigkeit (Standortbestimmung) und
    …eine Benennung des durch die COVID-19-Pandemie deutlich gewordenen Beratungsbedarfs (Potentialanalyse) und
    …eine darauf aufbauende individuelle Handlungsempfehlung mit einer Anleitung zur Umsetzung in der betrieblichen Praxis (Handlungsempfehlungen).
  • Das Beratungshonorar darf einen Tagessatz von 1.100 Euro nicht übersteigen
  • Die Beratung ist ausschließlich als Einzelberatung durchzuführen
  • Das Beratungsunternehmen muss über seine erfolgte Beratungsleistung einen Bericht in Textform erstellen und diesen dem Einzelhandelsunternehmen im Anschluss zur Verfügung stellen
  • Das Einzelhandelsunternehmen bestätigt die vertragsmäßige Erbringung dieser Leistung auf dem Verwendungsnachweis
  • Die Förderung erfolgt im Rahmen der De-minimis-Beihilfen der Europäischen Union
  • Eine gleichzeitige Inanspruchnahme anderer öffentlicher Finanzierungshilfen für denselben Zweck ist ausgeschlossen
  • Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Beendigung der Beratung und Vorlage des Verwendungsnachweises und Vorlage der Rechnung(en)
  • Durchführung einer Digitalisierungsberatung für kleine und mittlere Unternehmen des Einzelhandels
  • Einzelhandelsunternehmen sind Unternehmen, die Waren an Verbraucher, bzw. Endkunden veräußern. Waren sind bewegliche Sachen, die Gegenstand des Handelsverkehrs sind

Bedarfsgerechte und umfassende Beratung garantiert 

Die Digitalisierungsberatung umfasst eine Beratungsauftrag orientierte Analyse der Situation des Einzelhandelsunternehmens und der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Unternehmenstätigkeit, eine Benennung des durch die COVID-19-Pandemie deutlich gewordenen Beratungsbedarf und eine darauf aufbauende individuelle Handlungsempfehlung mit einer Anleitung zur Umsetzung in die betriebliche Praxis. Sie erfolgt individuell, persönlichproblemorientiert und ohne versteckte Zusatzkosten.

Um dies zu ermöglichen, bietet das Förderprogramm Niedersachen Digital aufgeLaden eine Unterstützung von bis zu 2.500 €. Die Summe der Förderung wird zu 100 % vom Land Niedersachsen getragen und musst nicht zurückgezahlt werden.

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Die Förderung auf einen Blick

  • Antragstellung durch autorisierte Beratungsunternehmen
  • Einzelhandelsunternehmen (KMU), welches vor dem 01.03.2020 gegründet worden sein muss mit Sitz und mindestens einem stationären Geschäft in Niedersachsen
  • Durchführung einer Digitalisierungsberatung für kleine und mittlere Unternehmen des Einzelhandels
  • Einzelhandelsunternehmen sind Unternehmen, die Waren an Verbraucher, bzw. Endkunden veräußern. Waren sind bewegliche Sachen, die Gegenstand des Handelsverkehrs sind
  • Förderhöhe 100 % der förderfähigen Ausgaben bis zu einem Betrag von 2.500 Euro
  • Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt
  • Zuschussfähig sind das Beratungshonorar sowie Reisekosten, die mit der Beratung in Verbindung stehen
  • Die fachliche Beratung umfasst zwingend folgende Inhalte
  • …eine am Beratungsauftrag orientierte Analyse der Situation des Einzelhandelsunternehmens und der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Unternehmenstätigkeit (Standortbestimmung) und
    …eine Benennung des durch die COVID-19-Pandemie deutlich gewordenen Beratungsbedarfs (Potentialanalyse) und
    …eine darauf aufbauende individuelle Handlungsempfehlung mit einer Anleitung zur Umsetzung in der betrieblichen Praxis (Handlungsempfehlungen).
  • Das Beratungshonorar darf einen Tagessatz von 1.100 Euro nicht übersteigen
  • Die Beratung ist ausschließlich als Einzelberatung durchzuführen
  • Das Beratungsunternehmen muss über seine erfolgte Beratungsleistung einen Bericht in Textform erstellen und diesen dem Einzelhandelsunternehmen im Anschluss zur Verfügung stellen
  • Das Einzelhandelsunternehmen bestätigt die vertragsmäßige Erbringung dieser Leistung auf dem Verwendungsnachweis
  • Die Förderung erfolgt im Rahmen der De-minimis-Beihilfen der Europäischen Union
  • Eine gleichzeitige Inanspruchnahme anderer öffentlicher Finanzierungshilfen für denselben Zweck ist ausgeschlossen
  • Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Beendigung der Beratung und Vorlage des Verwendungsnachweises und Vorlage der Rechnung(en)

Bedarfsgerechte und umfassende Beratung garantiert 

Die Digitalisierungsberatung umfasst eine Beratungsauftrag orientierte Analyse der Situation des Einzelhandelsunternehmens und der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Unternehmenstätigkeit, eine Benennung des durch die COVID-19-Pandemie deutlich gewordenen Beratungsbedarf und eine darauf aufbauende individuelle Handlungsempfehlung mit einer Anleitung zur Umsetzung in die betriebliche Praxis. Sie erfolgt individuell, persönlichproblemorientiert und ohne versteckte Zusatzkosten.

Um dies zu ermöglichen, bietet das Förderprogramm Niedersachen Digital aufgeLaden eine Unterstützung von bis zu 2.500 €. Die Summe der Förderung wird zu 100 % vom Land Niedersachsen getragen und musst nicht zurückgezahlt werden.